anfordern

Für die Ausstellung eines Grundbuchauszugs ist immer das Grundbuchamt zuständig. Das zuständige Grundbuchamt kann ganz einfach im Internet über das Justizportal des Bundes und der Länder gefunden werden Justizportal des Bundes und der Länder Der Antrag kann dann schriftlich, zum Teil auch online gestellt werden. Formulare für diesen Antrag können ganz leicht im Internet gefunden werden.

grundbuchauszug anfordern

Wichtig ist, dass das Grundstück für das man den Grundbuchauszug benötigt so genau wie möglich bezeichnet. Erforderlich ist auf jeden Fall die genaue Adresse. Am besten ist es, wenn man auch noch Angaben zur Flurstücksnummer, der Gemarkung und der Grundbuchblattnummer geben kann. Eine unbeglaubigte Abschrift aus dem Grundbuch kostet etwa 10 Euro. Eine beglaubigte Abschrift hingegen kann bis zu 20 Euro kosten.

Wer ist berechtigt einen Grundbuchauszug anzufordern?

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Einen Grundbuchauszug anfordern kann nur, wer ein berechtigtes Interesse hat. Dieses muss man im Zweifelsfall gegenüber dem Grundbuchamt darlegen können. Das Interesse ist in der Regel gegeben, wenn man Grundstückseigentümer oder Erbe des Grundstücks ist; wenn man Gläubiger des Immobilieneigentümers ist; wenn man in das Grundstück die Zwangsvollstreckung betreiben will oder muss; wenn man als Mieter prüfen will, ob der Vermieter auch wirklich der Eigentümer ist. Die Berechtigung liegt auch vor, wenn man eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorweisen kann. Auch öffentliche Stellen wie Behörden, Notariate, Gerichte oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben das berechtigte Interesse.